Steuerreform 2015/2016
Kurzfassung - Stand 19.3.2015 - aus dem VORTRAG AN DEN MINISTERRAT vom 17.3.2015
5 Ziele | Entlastung, Vereinfachung, Bürokratieabbau, Konjunkturbelebung, Budgetkonsolidierung |
Maßnahmen | = so wird das Geld ausgegeben, insgesamt € 4,9 Milliarden |
a. Tarif | - Eingangssteuersatz 25 % statt 36,5 % - 6 Steuerstufen statt 3 |
b. Absetzbeträge | - ANAB wird in Verkehrsabsetzbetrag integriert - Beides zusammen wird ab 2016 von € 345,- auf € 400,- angehoben - Pendlerzuschlag: Erhöhung für Geringstverdiener in Summe Mio. € 20 |
c. Entlastung für Kleinstverdienende |
Wer keine ESt/LSt zahlt erhält 50 % seiner SV-Beiträge rückerstattet |
d. Verdopplung des Kinderfreibetrages |
von € 220,- auf € 440,- und Familienbeihilfe ohne Antrag und Erhöhung der FAB schrittweise bis 2018 |
e. Wirtschaft ankurbeln | - Erhöhung der Forschungsprämie von 10 % auf 12 % - Erstellung eines KMU-Finanzierungspaketes (?) - Möglichkeit von Crowdfunding - Erhöhung der steuerfreien MA-Kap.beteiligung von € 1.460, auf € 3.000,-/Jahr - Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler und ForscherInnen - ab 2018 stufenweise Senkung der Lohnnebenkosten soweit budgetät möglich |
Gegenfinanzierung | = dort soll das Geld herkommen, insg € 5,15 Milliarden, teilweise erst längerfristig |
a. Selbstfinanzierung |
€ 850 Mio durch Kaufkraft/Konsum |
b. Bekämpfung | von Steuer- und Sozialbetrug € 1,9 Milliarden |
Registrierkassen -pflicht |
bei überwiegenden Barumsätzen, wenn Umsatz über € 15.000,-/Jahr - Kassen nur mit technischer Sicherheitslösung gegen Manipulationen - Belegerteilungspflicht - Prämie von € 200,- für Anschaffung Registrierkassa - Aufzeichnungspflicht für Barumsätze ab dem 1. Euro - Kalte-Hände-Regelung wird mit Umsatz € 30.000,-/Jahr begrenzt - Weitere Erleichterungen für mobile Friseure, Masseure, Hebammen, Schneider, Tierärzte etc Diese können Umsätze mit Paragon aufzeichnen und diese im Nachhinein in der Registrierkasse am Betriebsort erfassen - Entbehrliche Hilfsbetriebe von Vereinen dürfen weiterhin Kassasturz machen |
Bankauskünfte | im Zusammenhang mit Abgabenprüfungen - Zentrales Kontenregister - Mitteilungspflicht der Banken betreffend höhere Kapitalabflüsse erstmals 2016 für den Zeitraum 1.3. oder 15.3.-31.12.2015 - Abfragemöglichkeit aus Anlass BP, USO, GPLA etc |
Bekämpfung von Sozialbetrug |
Scheinfirmen, Scheinrechnungen, bedarfsorientierte Mindestsicherung, gewerbsmäßiger Pfusch, Schwarzarbeit, Krankenstandsmissbrauch "Mystery Shopping bei Ärzten"(!), E-Card Missbrauch |
Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug |
- Karusselbetrug, Mineralölsteuer, USt-Versandhandel, illegale Online-Glückspielportale, - Reverse-Charge-Ausweitung, elektronischer Spürhund |
c. Einsparungen | bei Förderungen und Verwaltung € 1,1 Millarde sehr vage und kurz formuliert |
d. Strukturmaßnahmen |
im Steuerrecht € 900 Mio. "Anpassung" USt = Erhöhung von 10 % auf 13 % - Beherbergung erst ab 1.4.2016 oder ab 1.5.2016 (?), Tiere, Saatgut, Pflanzen, Kultur, Futtermittel, Holz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Bäder, Museen, Tiergärten, Filmvorführung, Ab-Hof-Wein 12 % auf 13 % Gebäude-Afa Immobilien einheitlich nur mehr 2,5 % = 40 Jahre im BV - Verlängerung Instandsetzung auf 15 Jahre - Anhebung Grundanteil dh auf mehr als 20 % gem Rz 6447 EStR - Gleichstellung Afa bei VuV (?) Sachbezug Dienstautos 2 % wenn CO2-Ausstoß > 120 g, Sachbezug Elektroautos 0 % Verlustverrechnungsbremse bei MU (Begrenzung auf die Höhe der Einlage) - Einschränkung Einlagenrückgewähr - Streichung BIF und Bildungsprämie |
e. Solidaritätspaket | Grunderwerbsteuer statt 2% (Angehörige) - 0,5% bis € 250.000,- , 2 % bis € 400.000,-, 3,5 % über € 400.000,- - und das vom Verkehrswert statt von 3-fachem EW - Unverändert LuF einfacher EW - GreSt im BV eines EU/MU: Erhöhung des Freibetrages von € 365.000,- auf € 900.000,- - Härtefälle Tourismus noch offen Einkommensteuer - Immo-ESt ("Immobilien-Spekulations-Steuer") 30 % statt 25 % - Kein Inflationsabschlag mehr - Tarif: 55 % ESt über € 1 Mio/Jahr befristet auf 5 Jahre - 27,5 % KESt außer Sparbücher, Girokonten etc – bleiben bei 25 % daher GmbH KöSt + KESt 45,625 % statt bisher 43,75 % a.o. Erhöhung der SV-Höchstbeitragsgrundlage um € 100,-/Jahr (einmalig?) Grundsteuer soll im Rahmen der Finanzausgleichs-Verhandlungen thematisiert werden |