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Steuerreform 2015/2016

Kurzfassung - Stand 19.3.2015 - aus dem VORTRAG AN DEN MINISTERRAT vom 17.3.2015

5 Ziele  Entlastung, Vereinfachung, Bürokratieabbau, Konjunkturbelebung, Budgetkonsolidierung  
   
Maßnahmen = so wird das Geld ausgegeben, insgesamt € 4,9 Milliarden
   
a. Tarif - Eingangssteuersatz 25 % statt 36,5 %
- 6 Steuerstufen statt 3

b. Absetzbeträge - ANAB wird in Verkehrsabsetzbetrag integriert
- Beides zusammen wird ab 2016 von € 345,- auf € 400,- angehoben
- Pendlerzuschlag: Erhöhung für Geringstverdiener in Summe Mio. € 20

c. Entlastung für
    Kleinstverdienende

Wer keine ESt/LSt zahlt erhält 50 % seiner SV-Beiträge rückerstattet
d. Verdopplung des
    Kinderfreibetrages
 von € 220,- auf € 440,-
 und Familienbeihilfe ohne Antrag
 und Erhöhung der FAB schrittweise bis 2018
 
e. Wirtschaft ankurbeln    - Erhöhung der Forschungsprämie von 10 % auf 12 %
- Erstellung eines KMU-Finanzierungspaketes (?)
- Möglichkeit von Crowdfunding
- Erhöhung der steuerfreien MA-Kap.beteiligung von € 1.460, auf € 3.000,-/Jahr
- Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler und ForscherInnen
- ab 2018 stufenweise Senkung der Lohnnebenkosten soweit budgetät möglich
Gegenfinanzierung  = dort soll das Geld herkommen, insg € 5,15 Milliarden, teilweise erst längerfristig
   
a. Selbstfinanzierung

€ 850 Mio durch Kaufkraft/Konsum

b. Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug € 1,9 Milliarden

    Registrierkassen
    -pflicht

bei überwiegenden Barumsätzen, wenn Umsatz über € 15.000,-/Jahr
- Kassen nur mit technischer Sicherheitslösung gegen Manipulationen
- Belegerteilungspflicht
- Prämie von € 200,- für Anschaffung Registrierkassa
- Aufzeichnungspflicht für Barumsätze ab dem 1. Euro
- Kalte-Hände-Regelung wird mit Umsatz € 30.000,-/Jahr begrenzt
- Weitere Erleichterungen für mobile Friseure, Masseure, Hebammen, Schneider, Tierärzte etc
  Diese können Umsätze mit Paragon aufzeichnen und diese im Nachhinein in der Registrierkasse
  am Betriebsort erfassen                                            
- Entbehrliche Hilfsbetriebe von Vereinen dürfen weiterhin Kassasturz machen

    Bankauskünfte im Zusammenhang mit Abgabenprüfungen
- Zentrales Kontenregister
- Mitteilungspflicht der Banken betreffend höhere Kapitalabflüsse
  erstmals 2016 für den Zeitraum 1.3. oder 15.3.-31.12.2015
- Abfragemöglichkeit aus Anlass BP, USO, GPLA etc

    Bekämpfung
    von Sozialbetrug
Scheinfirmen, Scheinrechnungen, bedarfsorientierte Mindestsicherung, gewerbsmäßiger Pfusch,
Schwarzarbeit, Krankenstandsmissbrauch "Mystery Shopping bei Ärzten"(!), E-Card Missbrauch

    Weitere Maßnahmen
    zur Bekämpfung
    von Steuerbetrug

- Karusselbetrug, Mineralölsteuer, USt-Versandhandel, illegale Online-Glückspielportale,
- Reverse-Charge-Ausweitung, elektronischer Spürhund
 c. Einsparungen bei Förderungen und Verwaltung € 1,1 Millarde
sehr vage und kurz formuliert

 d. Strukturmaßnahmen

 im Steuerrecht € 900 Mio.

"Anpassung" USt = Erhöhung von 10 % auf 13 %
 - Beherbergung erst ab 1.4.2016 oder ab 1.5.2016 (?), Tiere, Saatgut, Pflanzen, Kultur, Futtermittel, Holz,
   Jugendbetreuung, Luftverkehr, Bäder, Museen, Tiergärten, Filmvorführung, Ab-Hof-Wein 12 % auf 13 %

Gebäude-Afa Immobilien einheitlich nur mehr 2,5 % = 40 Jahre im BV
- Verlängerung Instandsetzung auf 15 Jahre
- Anhebung Grundanteil dh auf mehr als 20 % gem Rz 6447 EStR
- Gleichstellung Afa bei VuV (?)

Sachbezug Dienstautos 2 % wenn CO2-Ausstoß > 120 g, Sachbezug Elektroautos 0 %

Verlustverrechnungsbremse bei MU (Begrenzung auf die Höhe der Einlage)
- Einschränkung Einlagenrückgewähr 
- Streichung BIF und Bildungsprämie

 e. Solidaritätspaket Grunderwerbsteuer statt 2% (Angehörige)
- 0,5% bis € 250.000,- , 2 % bis € 400.000,-, 3,5 % über € 400.000,-
- und das vom Verkehrswert statt von 3-fachem EW 
- Unverändert LuF einfacher EW
- GreSt im BV eines EU/MU: Erhöhung des Freibetrages von € 365.000,- auf € 900.000,-
- Härtefälle Tourismus noch offen

Einkommensteuer 
- Immo-ESt ("Immobilien-Spekulations-Steuer") 30 % statt 25 %
- Kein Inflationsabschlag mehr
- Tarif: 55 % ESt über € 1 Mio/Jahr befristet auf 5 Jahre
- 27,5 % KESt außer Sparbücher, Girokonten etc – bleiben bei 25 %
  daher GmbH KöSt + KESt 45,625 % statt bisher 43,75 %

a.o. Erhöhung der SV-Höchstbeitragsgrundlage um € 100,-/Jahr (einmalig?)

Grundsteuer soll im Rahmen der Finanzausgleichs-Verhandlungen thematisiert werden