seminaroberlaa    
Pendler-Rechner     
Angaben - nur in den gelben Feldern:    
Zu den erforderlichen Zeiten verkehrt zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenbeförderungsmittel ja/nein    
Es liegt eine Behinderung vor - Ausweis gem § 29b StVO oder Eintragung der Öffi-Unzumutbarkeit im Behindertenpass ja/nein    
Die kürzest möglich Zeitdauer mit Öffis beträgt für den einfachen Weg  Minuten    
Die Fahrzeit mit dem KFZ würde betragen (mit Auswirkung nur bis 2013) Minuten    
Die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt in km km    
Die Strecken-km des/der Massenbeförderungsmittel und allfälliger zusätzlicher Straßen-km und Gehwege betragen km    
Ergebnisse: 2014 2013      
Daher ist die Verwendung eines Massenbeförderungsmittels ist im konkreten Fall      
Ein Pendlerpauschale steht zu für  km    
Das volle Pendlerpauschale beträgt pro Monat Euro    
Bei Teilzeitarbeit: Tage/Monat an denen dieser Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegt wird  Tage    
Das Pendlerpauschale beträgt schlussendlich pro Monat Euro    
Zusätzlich steht ein "Pendlereuro" zu, in Höhe von jährlich Euro    
© Copyright by Prof. Dr. Günther Hackl, Wien    
Achtung: Die Berechnung für 2014 soll nur einen Anhaltspunkt geben; sobald es den offiziellen Pendlerrechner des BMF gibt, gelten ausschließlich dessen Ergebnisse!