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seminar
oberlaa
Pendler-Rechner
Angaben - nur in den gelben Feldern:
Zu den erforderlichen Zeiten verkehrt zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenbeförderungsmittel
ja/nein
Es liegt eine
Behinderung
vor - Ausweis gem § 29b StVO oder Eintragung der Öffi-Unzumutbarkeit im Behindertenpass
ja/nein
Die kürzest möglich
Zeitdauer mit Öffis
beträgt für den einfachen Weg
Minuten
Die
Fahrzeit mit dem KFZ
würde betragen (mit Auswirkung nur bis 2013)
Minuten
Die
kürzeste Straßenverbindung
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt in km
km
Die
Strecken-km des/der Massenbeförderungsmittel
und allfälliger zusätzlicher Straßen-km und Gehwege betragen
km
Ergebnisse:
2014
2013
Daher ist die Verwendung eines Massenbeförderungsmittels ist im konkreten Fall
Ein Pendlerpauschale steht zu für
km
Das volle Pendlerpauschale beträgt pro Monat
Euro
Bei Teilzeitarbeit: Tage/Monat an denen dieser Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegt wird
Tage
Das
Pendlerpauschale
beträgt schlussendlich
pro Monat
Euro
Zusätzlich steht ein
"Pendlereuro"
zu, in Höhe von
jährlich
Euro
©
Copyright by Prof. Dr. Günther Hackl, Wien
Achtung:
Die Berechnung für 2014 soll nur einen Anhaltspunkt geben;
sobald es den offiziellen Pendlerrechner des BMF gibt, gelten ausschließlich dessen Ergebnisse!
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