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Gemeinschaftsdepot und Verlustausgleich |
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Hatte dieses Thema schon jemand? Ein Ehepaar hat ein Gemeinschaftsdepot - privat. Auf diesem Gemeinschaftsdepot gibt es negative Einkünfte im Jahr 2013. Der automatische Verlustausgleich durch die Bank kann nicht durchgeführt werden. Gibt es eine Möglichkeit zB Aufteilung des Verlustes 50:50 - im Wege der Antragsveranlagung § 97 Abs 2 ? Oder wie komme ich sonst zu einem Verlustausgleich ? Soll die Bank eine Depotübertragung machen - auf beide Ehepartner ? aber die wirkt dann erst mit 2014, meine ich. |
Hatte dieses Thema schon jemand?
Ein Ehepaar hat ein Gemeinschaftsdepot - privat. Auf diesem Gemeinschaftsdepot gibt es negative Einkünfte im Jahr 2013. Der automatische Verlustausgleich durch die Bank kann nicht durchgeführt werden. Gibt es eine Möglichkeit zB Aufteilung des Verlustes 50:50 - im Wege der Antragsveranlagung § 97 Abs 2 ?
Oder wie komme ich sonst zu einem Verlustausgleich ?
Soll die Bank eine Depotübertragung machen - auf beide Ehepartner ? aber die wirkt dann erst mit 2014, meine ich.
erstellt am: 29.10.2014 09:13:49
von: Claudia Nowohradsky
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Verlustüberhänge aus Gemeinschaftsdepots können im Wege der Verlustausgleichsoption gem § 97 Abs 2 veranlagt werden. Die Verluste teilen sich auf die Eheleute im Ausmaß des wirtschaftlichen Eigentums am Depot. Eine Depotübertragung im Sinne von Depotaufteilung auf die beiden Ehepartner würde erst am dem Zeitpunkt der Übertragung wirksam sein. |
Verlustüberhänge aus Gemeinschaftsdepots können im Wege der Verlustausgleichsoption gem § 97 Abs 2 veranlagt werden. Die Verluste teilen sich auf die Eheleute im Ausmaß des wirtschaftlichen Eigentums am Depot.
Eine Depotübertragung im Sinne von Depotaufteilung auf die beiden Ehepartner würde erst am dem Zeitpunkt der Übertragung wirksam sein.
erstellt am: 30.10.2014 15:01:02
von: Gabriel Hackl
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