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Neue Pauschalierung §17 Abs 3a EstG
Ich frage mich ob jemand der Basispauschalierung angewandt hat nun am Jahresende in 2020 einfach auf der neuen Pauschalierung umsteigen kann. Der Wechsel der Gewinnermittlung war normalerweise nur zu Beginn des Kalenderjahres möglich. Estr 4134. Dabei meint man aber wahrscheinlich Wechsel auf die Vollständige E/A und nicht zwischen Pauschalierungen. Ich habe dazu leider nirgendwo etwas gefunden. Kann das jemand bestätigen?
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