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Haus zur V+V auf Grund von Tochter
Ein Steuerpflichtiger errichtet auf dem Grund der Tochter ein Einfamilienhaus zur V+V bis zu seinem Tod. Danach soll Haus an Tochter als Erbschaft ohne Abschlagszahlungen, wie das bei einem Baurechtsvertrag nötig wäre. Stpfl. hat drei Kinder, deshalb möchte er möglichst keine Zusatzverträge. Kann eine zivilrechtliche Vereinbarung über die unentgeltliche Überlassung des Grundes bis zu seinem Tod für das Finanzamt genügen? Es werden Vorsteuern für die Errichtung geltend gemacht und in der Folge Vermietungsüberschüsse versteuert werden. Oder gibt es sonst eine praktikable Lösung?
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