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Vorsteuerpauschalierung 1,8% bei EA-Rechner |
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Bei EA-Rechnern kann bis zu einem Umsatz von € 220.00,-- das 1,8% ige Vorsteuerpauschale in Anspruch genommen werden. Wird die Basispauschalierung nur hinsichtlich der Vorsteuer angewendet, ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung jedoch zwingend nach der Bruttomethode zu erstellen. Neben der Pauschale werden noch berücksichtigt die Vorsteuern (Erwerbsteuer, Einfuhrumsatzsteuer) für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern, die mehr als € 1.100,-- netto kosten und Waren. Was bedeutet die Erstellung der EA-Rechnung nach der Bruttomethode genau wenn man nur die 1,8% pauschale Vorsteuer in Anspruch nehmen möchte? Kann dann auch zusätzlich die Vorsteuer für ig. Erwerbe geltend gemacht werden? Gibt es eine entsprechende Literatur? Der "Pauschalierungsjungle" ist ziemlich undurchsichtig - wäre dies vielleicht nicht einmal einen Seminarbeitrag wert? Finde das Seminar-Oberlaa immer sehr toll!!!! |
Bei EA-Rechnern kann bis zu einem Umsatz von € 220.00,-- das 1,8% ige Vorsteuerpauschale in Anspruch genommen werden. Wird die Basispauschalierung nur hinsichtlich der Vorsteuer angewendet, ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung jedoch zwingend nach der Bruttomethode zu erstellen. Neben der Pauschale werden noch berücksichtigt die Vorsteuern (Erwerbsteuer, Einfuhrumsatzsteuer) für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern, die mehr als € 1.100,-- netto kosten und Waren. Was bedeutet die Erstellung der EA-Rechnung nach der Bruttomethode genau wenn man nur die 1,8% pauschale Vorsteuer in Anspruch nehmen möchte? Kann dann auch zusätzlich die Vorsteuer für ig. Erwerbe geltend gemacht werden? Gibt es eine entsprechende Literatur? Der "Pauschalierungsjungle" ist ziemlich undurchsichtig - wäre dies vielleicht nicht einmal einen Seminarbeitrag wert? Finde das Seminar-Oberlaa immer sehr toll!!!!
erstellt am: 28.04.2016 09:06:01
von: Elfriede M.
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