Steuerforum Oberlaa
Hauptkategorien: | |
Foren: |
Vorsteuerpauschalierung |
---|
Bei Anwendung der Durchschnittsätze ist eine schriftliche Erklärung notwendig (reicht da die Umsatzsteuerjahreserklärung ??) ?? Wie schaut es beim Widerruf aus ? Reicht da auch die Jahresumsatzsteuererklärung (Vorsteuerpauschalierung hat eine eigene KZ im Formular U1) ??? Danke für die HIlfe |
Bei Anwendung der Durchschnittsätze ist eine schriftliche Erklärung notwendig (reicht da die Umsatzsteuerjahreserklärung ??) ??
Wie schaut es beim Widerruf aus ? Reicht da auch die Jahresumsatzsteuererklärung (Vorsteuerpauschalierung hat eine eigene KZ im Formular U1) ???
Danke für die HIlfe
erstellt am: 04.08.2016 16:11:56
von: Michael BRAUN
|