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Vorsteuerpauschalierung
Bei Anwendung der Durchschnittsätze ist eine schriftliche Erklärung notwendig (reicht da die Umsatzsteuerjahreserklärung ??) ??

Wie schaut es beim Widerruf aus ? Reicht da auch die Jahresumsatzsteuererklärung (Vorsteuerpauschalierung hat eine eigene KZ im Formular U1) ???

Danke für die HIlfe
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