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EAR - Verkauf von HandwerkerStundenblock für Leistung
Wie ist dieser Sachverhalt bei einem zur Regelbesteuerung optierten Einzelunternehmer (welcher Einnahmen-Ausgaben Rechnung macht) zu sehen?

Es wurde im Feb2017 ein 10er Block für Programmierungsarbeiten verkauft - ohne Info auf der Rechnung wann die Stunden einzulösen sind bzw. bis wann. Der Rechnungsbetrag inkl. 20% UST wurde noch nicht vereinnahmt (voraussichtlich erst im März) per Banküberweisung.

a) Wäre der Nettobetrag dann im März bei Eingang der Zahlung wg. Ist-Besteuerung eine Betriebseinnahme?
b) würde der UST Betrag dann in die UVA für März einzutragen sein?
c) hat das ganze eine Auswirkung bezüglich Registrierkassenverpflichtung - nein oder? - weil für die sonstigen Ausgangsrechnungen akzeptiert man aus diesem Grund immer nur Banküberweisungen - nun wg. den Stundenblöcken ist es für mich nicht klar.
d) wie müsste man die Rechnung/Vorgehensweise gestalten für "10erStundenblock verkauf" damit man wg. Registrierkasse kein Issue bekommt?
e) darf man für die AR betreffend der Gutscheine eh schon inkl. 20% fakturieren & wird die UST dann im Monat der Zahlung fällig? Ja oder - weil man zeichnet ja keine Forderungen & Erlöse auf bei der EAR sondern "verbucht" erst bei Zahlungsfluss wo dann auch die Steuer fällig wird (und Zahlungsfluss geschieht ja dann für den vollen 10er Block - obwohl die Leistung noch nicht eingelöst wurde.......)

Vielen lieben Dank für Ratschläge/Infos - wäre lieb wenn sich jemand meldet

Liebe Grüße & DANKE
Nachtrag:
u) wäre es als EAR richtiger gewesen die Rechnung über den 10erStundenblock Programmierung (ohne genaue Datumsangabe der Leistung) aber Definition der Leistung ohne UST auszustellen?
v) bei Gutscheinen ist es ja so dass man erst bei Einlösung Ust-Pflichtig wird (jedenfalls bei bilanzierern) - bin nun ein bisschen verwirrt wie dies bei EAR ist bzw.
m) wie muss man die Rechnung gestalten damit man gleich UST Pflichtig ist bzw. es gleich bei Bezahlung eine Betriebseinnahme und gleich UST Pflichtig wird

danke & bitte auch auf meine oberen Fragen eingehen :-) danke vielmals
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