Steuerforum Oberlaa
Hauptkategorien: | |
Foren: |
Reiseleistung |
---|
Reiseleistungen: wenn Margenbesteuerung vorgenommen wird, kein Steuerausweis auf Rechnung (schon immer) - ist das richtig? was wenn eine gemischte Reiseleistung vorliegt, also Eigenleistung und Margenbesteuerung? dann auch kein Steuerausweis? Bitte um Unterstützung :-) lg |
Reiseleistungen: wenn Margenbesteuerung vorgenommen wird, kein Steuerausweis auf Rechnung (schon immer) - ist das richtig?
was wenn eine gemischte Reiseleistung vorliegt, also Eigenleistung und Margenbesteuerung? dann auch kein Steuerausweis?
Bitte um Unterstützung :-)
lg
erstellt am: 12.04.2017 12:06:26
von: Sabine
|
Bei einer Reiseleistung iSd § 23 UStG (Margenbesteuerung) erfolgt kein gesonderter USt-Ausweis auf der Rechnung. Bei gemischten Reiseleistungen trennt man: - Die Eigenleistung (zB die Personenbeförderung im eigenen Reisebus) unterliegt nicht der Margenbesteuerung, also idR USt-Ausweis (zB bei Personenbeförderung nach Beförderungsstrecke). - Die Reiseleistung (§ 23 UStG) ohne USt-Ausweis. |
Bei einer Reiseleistung iSd § 23 UStG (Margenbesteuerung) erfolgt kein gesonderter USt-Ausweis auf der Rechnung.
Bei gemischten Reiseleistungen trennt man:
- Die Eigenleistung (zB die Personenbeförderung im eigenen Reisebus) unterliegt nicht der Margenbesteuerung, also idR
USt-Ausweis (zB bei Personenbeförderung nach Beförderungsstrecke).
- Die Reiseleistung (§ 23 UStG) ohne USt-Ausweis.
erstellt am: 12.04.2017 15:06:47
von: Georg Wilfling
|