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Reiseleistung
Reiseleistungen: wenn Margenbesteuerung vorgenommen wird, kein Steuerausweis auf Rechnung (schon immer) - ist das richtig?
was wenn eine gemischte Reiseleistung vorliegt, also Eigenleistung und Margenbesteuerung? dann auch kein Steuerausweis?
Bitte um Unterstützung :-)
lg
Bei einer Reiseleistung iSd § 23 UStG (Margenbesteuerung) erfolgt kein gesonderter USt-Ausweis auf der Rechnung.
Bei gemischten Reiseleistungen trennt man:
- Die Eigenleistung (zB die Personenbeförderung im eigenen Reisebus) unterliegt nicht der Margenbesteuerung, also idR
USt-Ausweis (zB bei Personenbeförderung nach Beförderungsstrecke).
- Die Reiseleistung (§ 23 UStG) ohne USt-Ausweis.
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