Steuerforum Oberlaa
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Ust-Satz bei Weiterverrechnung von Kosten |
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Guten Tag. Eine GmbH (Unternehmer laut UStG) möchte die an sie verrechneten Wasser- und Kanalgebühren für eine Immobilie an einen Mieter weiterverrechen. Diese Kosten wurden von der Gemeinde mit 10% Ust. an die GmbH verrechnet. Mit welchem Steuersatz werden nun diese Kosten an den Mieter (=Unternehmer laut UStG) weiterverrechnet? Auch mit 10%? Wie würde es mit der Grundsteuer sich verhalten - die wird ja an die GmbH mit 0% verrechnet? Vielen Dank. |
Guten Tag.
Eine GmbH (Unternehmer laut UStG) möchte die an sie verrechneten Wasser- und Kanalgebühren für eine Immobilie an einen Mieter weiterverrechen.
Diese Kosten wurden von der Gemeinde mit 10% Ust. an die GmbH verrechnet.
Mit welchem Steuersatz werden nun diese Kosten an den Mieter (=Unternehmer laut UStG) weiterverrechnet? Auch mit 10%?
Wie würde es mit der Grundsteuer sich verhalten - die wird ja an die GmbH mit 0% verrechnet?
Vielen Dank.
erstellt am: 05.02.2020 13:07:17
von: Bruno
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Meiner Ansicht nach mit 20% (falls keinen Wohnraumvermietung vorliegt), da es sich NICHT um eine Besorgungsleistung handelt (fremder Name, fremde Rechnung) sondern um ein Entgelt iZm einer Vermietung. Auch die Grundsteuer mit 0% ist mit 20% weiterzuverrechnen. Lg Anna |
Meiner Ansicht nach mit 20% (falls keinen Wohnraumvermietung vorliegt), da es sich NICHT um eine Besorgungsleistung handelt (fremder Name, fremde Rechnung) sondern um ein Entgelt iZm einer Vermietung. Auch die Grundsteuer mit 0% ist mit 20% weiterzuverrechnen. Lg Anna
erstellt am: 05.02.2020 15:04:40
von: Anna Neumeister
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