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13% USt auf Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen |
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Ab 1.1.2016 gilt der ermäßigte Steuersatz von 13% auf "Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen". Was wird darunter im Detail verstanden? Konkret: Sind auch die Startgelder von aktiven Sportlern mit 13% zu versteuern? Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinungen. |
Ab 1.1.2016 gilt der ermäßigte Steuersatz von 13% auf "Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen". Was wird darunter im Detail verstanden? Konkret: Sind auch die Startgelder von aktiven Sportlern mit 13% zu versteuern?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinungen.
erstellt am: 11.01.2016 11:07:50
von: Michaela Muhr
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Unter Eintrittsberechtigungen versteht man: ...Leistungen, deren wesentliches Merkmal in der entgeltlichen Gewährung des Rechts auf "Zutritt" zu einer Veranstaltung besteht. (siehe Begriffsdefinition RZ 641f UStR) Da das Startgeld eines aktiven Sportlers für die "Teilnahme" und nicht den "Zutritt" geleistet wird, denke ich wohl eher nicht. |
Unter Eintrittsberechtigungen versteht man:
...Leistungen, deren wesentliches Merkmal in der entgeltlichen Gewährung des Rechts auf "Zutritt" zu einer Veranstaltung besteht. (siehe Begriffsdefinition RZ 641f UStR)
Da das Startgeld eines aktiven Sportlers für die "Teilnahme" und nicht den "Zutritt" geleistet wird, denke ich wohl eher nicht.
erstellt am: 11.01.2016 13:22:32
von: Georg Wilfling
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