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Rechnungsausstellung Rechtsanwälte-KG
In Zusammenhang mit einer Kreditschädigungsklage wegen angeblichen "Beratungsfehler" eines Rechtsanwaltes taucht eine sehr interessante Fragestellung auf:
Kann die Rechtsanwalts-KG ihre "eigenen" Beratungsleistungsleistungen mit 20 % Umsatzsteuer als Kostenersatz vor Gericht geltend machen? Normalerweise liegt "Personenidentität" vor und es kann keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.
Das Gericht hat diesen Kostenersatzanspruch im Urteil zwar bestätigt, jedoch stellt sich für die Umsatzsteuerexperten die Frage:
Wieso kann die Rechtsanwalts-KG diese Rechnung ausstellen und wie verbucht Sie diesen Geschäftsfall in der Buchhaltung?
Vielleicht können Sie mir diesen Sachverhalt erklären.
Hier würde ich die Abgrenzung zum Schadenersatz wählen, und nach dieser Literatur suchen.
die KFZ Werkstätte bekommt den Schaden vom unfallverursachenden Lenker ersetzt,...
Das ist meine Anregung zur Prüfung, da so lange keine Antwort kommt
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