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Arbeitnehmerveranlagung nach Todesfall
Hat das schon jemand gehabt?
Steuerpflichtiger ist verstorben. Posthum wird für 2013 eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt, die aufgrund hoher Pflegekosten zu einer Gutschrift über rund € 4.500,- führen sollte. Der Nachlass wird dem Erben nicht eingeantwortet, sondern werden die geringfügigen Nachlassaktiva dem Erben an Zahlungs statt überlassen.
Das Finanzamt erlässt keinen Bescheid, sondern ermittelt die Gutschrift und teilt diese dem Verlassenschaftsgericht mit, welches beschließt, auch diese Gutschrift dem "Erben" an Zahlungs statt zu überlassen. Dieser Beschluss wird dem Finanzamt übermittelt; der Erbe wartet auf einen Bescheid und auf die Rückzahlung des Guthabens.
Aber: Weil keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, nimmt das Finanzamt von der Erlassung eines Bescheides Abstand!? Dennoch erfolgt auf Antrag eine Überweisung/Auszahlung des Guthabens, jedoch nur aufgrund eines schriftlichen Antrages in Papierform mit Originalunterschrift des Antragstellers. Dauer der ganzen Prozedur: 6 Monate. Was wäre eigentlich gewesen, wenn die Gutschrift nicht richtig ermittelt worden wäre? Kann irgendjemand gegen irgendetwas berufen? Jedenfall sehr merkwürdig.
Ich denke die erste zu klärende Frage ist: Wann endet die Vollmacht des Mandanten?
Mein erster Chef vertrat immer die Ansicht, (und ich denke da hatte er recht) die Vollmacht endet nicht mit dem Tod!
Das würde bedeuten: Aufrechte Vertretungsbefugnis der Kanzlei.
Grundsätzlich verwundert mich die geänderte Vorgangsweise der Finanzbehörden, die seit einigen Jahren bei posthumer Veranlagung den Einantwortungsbeschluß verlangen.
Ich vermeine wenn auch eine Geldvollmacht erteilt wurde, dann könnte den Rückzahlungsantrag auch die Kanzlei stellen.
Ich rege eine bundesweite einheitliche Vorgangsweise der Finanz an, bitte an das Kontaktkomitee weiterleiten.
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