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Arbeitsunfähigkeit während des Präsenzdienstes
Ist jemand so ein Fall schon untergekommen?
Ein zum Präsenzdienst freigestellter Dienstnehmer wird durch einen Freizeitunfall vorübergehend heeresuntauglich. Somit wird er vom Bundesheer freigestellt und der Dienstgeber darf ihn wieder zu alten Konditionen anmelden. Kann es sein, dass der öffentliche Bereich so leicht die Entgeltfortzahlung auf den Dienstgeber überwälzen kann und bei wieder gegebener Heerestauglichkeit den Dienstnehmer zur Fortsetzung des Präsenzdienstes wieder einberufen kann? Im konkreten Fall ist mit einem Krankenstand von 3 Monaten zu rechnen!
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