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Gewerbliche Sozialversicherung |
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Hallo habe folgende Frage, wenn man eine §109a Mitteilung W18 von der Wirtschaftskammer hat, weil man dort manches mal unterrichtet, ist man dann verpflichtet sich bei der gewerblichen Sozialversicherung zu melden. Unterricht neben einer nichtselbständigen Tätigkeit geringfügig. Somit wäre meines erachtens höchstens nur der Unfallversicherungsbeitrag fällig? Ist man dann neuer selbständiger oder freiberufler? Was passiert wenn man sich nicht meldet bzw. kann/muß man sich für das vorangegangenge Jahr nachmelden? Vielen Dank für eure Hilfe! |
Hallo habe folgende Frage,
wenn man eine §109a Mitteilung W18 von der Wirtschaftskammer hat, weil man dort manches mal unterrichtet, ist man dann verpflichtet sich bei der gewerblichen Sozialversicherung zu melden. Unterricht neben einer nichtselbständigen Tätigkeit geringfügig. Somit wäre meines erachtens höchstens nur der Unfallversicherungsbeitrag fällig? Ist man dann neuer selbständiger oder freiberufler? Was passiert wenn man sich nicht meldet bzw. kann/muß man sich für das vorangegangenge Jahr nachmelden?
Vielen Dank für eure Hilfe!
erstellt am: 02.03.2016 14:12:59
von: Mayer Alexandra
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