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Ausnahme GSVG Kleinstunternehmerregelung
Ein Anruf bei der SVA in Wien und 2 Antworten::-)
Gewerbeschein ab 1.11. und die Ausnahme von der Kleinstunternehmerregelung: 2 x Geringfügigkeitsgrenze pro Monat oder der Jahreswert.
§ 4 (1) Abs. 7 , einmal verweist die SVA auf Satz 4 und mal Satz 6.
Vielen Dank im Voraus
Lt. SV Skript Steiger zur mündlichen Steuerberaterprüfung darf ich zitieren: Die Grenzen sind als Jahreswerte zu betrachten. Wird daher die Tätigkeit während des Jahres begonnen oder eingestellt, so wird weder die Umsatz- noch die Einkunftsgrenze aliquotiert.
Lg.
Eindeutig Jahreswert. Hatte einmal den Fall, dass ein Klient als Schi-/Tennislehrer jahrelang mehr als die einfache und weniger als die doppelte Geringfügigkeitsgrenze verdient hat, also nicht pflichtversichert war. Dann ist er ab einem 1. November in Pension gegangen, wodurch plötzlich für das ganze Jahr nur mehr die einfache Geringfügigkeitsgrenze maßgeblich war. Die Katastrophe war perfekt.
Beste Grüße
GH
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