Gewinnfreibetrags-Rechner
Ab 2022 gelten geänderte Grenzbeträge und Prozentsätze für die Berechnung des Gewinnfreibetrages. Nach der "Praktikermethode" lässt sich der GFB berechnen, wie folgt:
Gewinn |
% |
zuzüglich |
ergibt insgesamt maximalen GFB in Höhe von |
0,- bis 30.000,- | 15 % | Null | 4.500,- |
30.001,- bis 175.000,- | 13 % | 600,- | 23.350,- |
175.001,- bis 350.000,- | 7 % | 11.100,- | 35.600,- |
350.001,- bis 580.000,- | 4,5 % | 19.850,- | 45.950,- |
580.000,- bis ... | --- | --- | 45.950,- |
Oder einfacher mit den Gewinnfreibetragsrechnern:
► GFB-Rechner ab 2022 für natürliche Personen mit einer oder mehreren Einkünftsquellen
► GFB-Rechner ab 2022 für Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften)
erweitert für bis zu sieben Gesellschafter + eine allfällige GmbH
Bis 2021 errechnete sich der Höchstmögliche Gewinnfreibetrag, wie folgt:
Gewinn |
% |
zuzüglich |
ergibt insgesamt maximalen GFB in Höhe von |
0,- bis 30.000,- | 13 % | Null | 3.900,- |
30.001,- bis 175.000,- | 13 % | Null | 22.750,- |
175.001,- bis 350.000,- | 7 % | 10.500,- | 35.000,- |
350.001,- bis 580.000,- | 4,5 % | 19.250,- | 45.350,- |
580.000,- bis ... | --- | --- | 45.350,- |
Oder einfacher mit den Gewinnfreibetragsrechnern:
► GFB-Rechner bis 2021 für natürliche Personen mit einer oder mehreren Einkünftsquellen
► GFB-Rechner bis 2021 für Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften)
erweitert für bis zu sieben Gesellschafter + eine allfällige GmbH
Erläuterungen: Die Zusammenrechnung der Bemessungsgrundlagen mehrerer Betriebe führt schnell dazu, dass der persönliche GFB-Deckel niedriger ist als die Summe der GFBs, die sich ohne Zusammenrechnung der Bemessungsgrundlagen ergäben.
§ 10 Abs 1 Z 7 EStG sieht zwingend vor, den persönlichen GFB-Deckel im Verhältnis der Gewinne der einzelnen Betriebe, auf diese zu verteilen. Erst danach kann der Grundfreibetrag nach Wahl des Steuerpflichtigen bei einem oder mehreren Betrieben geltend gemacht werden.
Die sich aus dem "GFB-Tarif" ergebende Deckelung ist gem § 10 Abs 2 EStG auch auf Gewinne von Mitunternehmerschaften anzuwenden. Der für die Mitunternehmerschaft zu ermittelnde Höchstbetrag ist auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer steuerlichen Anteile am Gewinn der Mitunternehmerschaft aufzuteilen.
Nur der Grundfreibetrag kann nach eigenem Gutdünken verteilt werden. Die mehrfache Deckelung und die Verteilung der investitionsbedingten Gewinnfreibeträge auf mehrere Einkunftsquellen wurden in der Fachliteratuer massiv kritisiert und wurden konstruktive Verbesserungsvorschläge gemacht, leider erfolglos.
Der GFB-Rechner soll Praktikern die komplizierte Berechnung abnehmen; alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Weitere Details dazu finden Sie in den Arbeitsbüchern Oberlaa und den Arbeitsbüchern zu den Herbstseminaren des Oberlaa-Teams.