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Veräußerung Teilbetrieb Einnahmen / Ausgabenrechner
Ein Klient ist Einnahmen / Ausgabenrechnung.

Im Jahre 2013 verkauft er einen Teilbetrieb um 150.000 EUR netto.
Geld ist nicht geflossen, nur die Rechnung über den Verkauf im Jahre 2013.

Aufgrund der Bestimmungen muss der Veräußerungsgewinn § 24 ESTG bilanziert
werden (zuerst Übergabeergebnis § 4(10) und dann Veräußerung).
Daher entsteht für die Steuer 2013 (Erklärungen wurden noch nicht
eingereicht, Veräußerungsgewinn wurde bereits im Mai 2014 gemeinsam
mit den Erklärungen von uns erstellt) eine hohe Nachzahlung.

Jetzt (November 2014 - Jänner 2015) wurde notariell vereinbart, dass
er das Geld NICHT bekommen wird (finanzielle Notlage des Käufers) und
mein Klient hat im Jänner 2015 eine Gutschrift über 150.000 EUR netto
erstellt.

Meine Überlegungen:
Umsatzsteuer: ist kein Thema, ust bei Teilbetriebsverkauf SOLL
Versteuerung, hat er auch (mittels Überrechnung vom Käufer), ust von
30.000 EUR bereits im Jahre 2013 gezahlt Bei Gutschrift 2015 wieder
"retour" (ust aus Gutschrift - Guthaben
Klient- Überrechnung Käufer)

Einkommensteuer:

Variante 1)
Ich gebe die Erklärungen 2013 mit dem Veräußerungsgewinn von 150.000
EUR ab (Veräußerungsgewinn wurde VOR der Gutschrift und VOR dem
Problemen erstellt). Sobald Bescheid da ist, Antrag auf § 295a BAO
(rückwirkendes Ereignis, u.a. Änderung des Veräußerungsgewinnes)

Variante 2)
Ich korrigiere (Wertaufhellungsprinzip, siehe auch §§ 189 ff UGB) den
Veräußerungsgewinn und reiche die Erklärungen 2013 mit einem
Veräußerungsgewinn von 0 EUR ein.
Diese Variante ist logischerweise besser als Variante 1, allerdings
Wertaufhellung nur bis Erstellung Jahresabschluss möglich (das war Mai
2014, allerdings - da nicht offengelegt wird bei EAR- ist das nicht
nachvollziehbar)

DANKE
Tendiere stark zu Variante 2, wenn entsprechend offen gelegt wird, dass die Forderung an den Käufer nicht werthaltig ist.
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