Steuerforum Oberlaa
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GmbH PKW Privatnutzung |
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Guten Tag. Mein Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Eine GmbH hat einen Firmen-PKW im BV, den der 100% Gesell-GF auch privat nutzt. Der PA beträgt 10%. Wie wird dieser PA nun auf der Ebene der GmbH und auf der Ebene des Gesell-GF erfasst? Es gibt meines Wissens nach dazu 2 Varianten (Thematik Lohnnebenkostenpflicht wird ausgespart): 1) Gesell-GF bezahlt den PA an die GmbH = in der GmbH: Verbuchung auf sein Verr.-Kto gegen Ertrag und keine Erfassung bei ihm in seiner Steuererklärung. 2) Keine Zahlung an GmbH = 100% des KFZ-Aufwandes verbleiben in der GmbH - In Höhe des PA wird bei ihm in der Steuererklärung eine Einnahme angesetzt. Sind diese 2 Varianten so richtig? Vielen Dank. |
Guten Tag.
Mein Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Eine GmbH hat einen Firmen-PKW im BV, den der 100% Gesell-GF auch privat nutzt.
Der PA beträgt 10%.
Wie wird dieser PA nun auf der Ebene der GmbH und auf der Ebene des Gesell-GF erfasst?
Es gibt meines Wissens nach dazu 2 Varianten (Thematik Lohnnebenkostenpflicht wird ausgespart):
1) Gesell-GF bezahlt den PA an die GmbH = in der GmbH: Verbuchung auf sein Verr.-Kto gegen Ertrag und keine Erfassung bei ihm in seiner Steuererklärung.
2) Keine Zahlung an GmbH = 100% des KFZ-Aufwandes verbleiben in der GmbH - In Höhe des PA wird bei ihm in der Steuererklärung eine Einnahme angesetzt.
Sind diese 2 Varianten so richtig?
Vielen Dank.
erstellt am: 26.02.2020 14:01:53
von: Helmut
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Ich empfehle dazu folgenden Artikel https://www.deloittetax.at/2018/06/25/neue-verordnung-zur-bemessung-des-kfz-sachbezugs-bei-wesentlich-beteiligten-gesellschafter-geschaftsfuhrern/#.XlbAMdLsZos Meiner Ansicht nach geht ohne Fahrtenbuch oder ähnlichen Aufzeichnungen mal gar nix. Einfach 10% schätzen ist nicht korrekt. Auch hat man hier eine Lohnnebenkosten-Thematik. Somit bestehen folgende Varianten 1) Sachbezug: Dieser ist als Einnahme beim Ges GF zu erfassen. Auch fallen Lohnnebenkosten an 2) Tatsächliche Kosten: Fahrtenbuch wird geführt. Nur die tatsächlichen Kosten sind als geldwerter Vorteil anzusetzen und beim Ges GF als Einnahme zu erfassen. Auch die Lohnnebenkosten bemessen sich anhand der tatsächlichen Kosten Beteiligt sich der Geschäftsführer an den Kosten, so reduziert diese Kostenbeteiligung die Basis für die Lohnnebenkosten und für den Sachbezug. |
Ich empfehle dazu folgenden Artikel
https://www.deloittetax.at/2018/06/25/neue-verordnung-zur-bemessung-des-kfz-sachbezugs-bei-wesentlich-beteiligten-gesellschafter-geschaftsfuhrern/#.XlbAMdLsZos
Meiner Ansicht nach geht ohne Fahrtenbuch oder ähnlichen Aufzeichnungen mal gar nix. Einfach 10% schätzen ist nicht korrekt. Auch hat man hier eine Lohnnebenkosten-Thematik. Somit bestehen folgende Varianten
1) Sachbezug: Dieser ist als Einnahme beim Ges GF zu erfassen. Auch fallen Lohnnebenkosten an
2) Tatsächliche Kosten: Fahrtenbuch wird geführt. Nur die tatsächlichen Kosten sind als geldwerter Vorteil anzusetzen und beim Ges GF als Einnahme zu erfassen. Auch die Lohnnebenkosten bemessen sich anhand der tatsächlichen Kosten
Beteiligt sich der Geschäftsführer an den Kosten, so reduziert diese Kostenbeteiligung die Basis für die Lohnnebenkosten und für den Sachbezug.
erstellt am: 26.02.2020 20:04:37
von: Anna Neumeister
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Danke für die Antwort. Ein Fahrtenbuch wird geführt - daraus resultiert der PA von 10%. Wie wird dann diese Zahlung des Gesell.-GF an die GmbH in der GmbH erfasst (Kostenbeteiligung an PA)? Danke |
Danke für die Antwort.
Ein Fahrtenbuch wird geführt - daraus resultiert der PA von 10%.
Wie wird dann diese Zahlung des Gesell.-GF an die GmbH in der GmbH erfasst (Kostenbeteiligung an PA)?
Danke
erstellt am: 27.02.2020 08:38:15
von: Helmut
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